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Die studentische Selbstverwaltung
Das Sandkastenparlament



Im Gegensatz zu den anderen Statusgruppen(-> siehe akademische Selbstverwaltung) haben die Studierenden eine eigene Selbstverwaltung. In der Studierendenschaft gibt es mit dem Eintritt in die Universität eine Zwangsmitgliedschaft, zu der jedEr Beiträge zu entrichten hat.

Fachschaftsinitiativen und Fachschaftskoordianation

Die verfaßte Studierendenschaft ist an der FU Berlin basisdemokratisch organisiert: Studierende engagieren sich an ihren Fachbereichen oder Instituten in den Fachschaftsinitiativen, die oft kurz als Inis bezeichnet werden. Hier werden in wöchentlichen Treffen - Plenum genannt - aktuelle Probleme der Hochschulpolitik, der allgemeinen Politik, der Aktivitäten oder der Caféorganisation, sofern es eines gibt, besprochen. Viele Inis treffen sich auch zum wöchentlichen Stammtisch in einer der Kneipen der Stadt. Für die gesamte Uni relevante Fragen können in der regelmäßig zusammentretenden Fachschaftskoordination (FaKo) besprochen werden, in die die Inis VertreterInnen entsenden.
Zwar sind die Fachschaftsinitiativen hochschulrechtlich als Basisgruppen nicht verankert, aber gute Tradition. Nach der Satzung der Studierendenschaft gibt es/gab es sogenannte Fachschaftsräte. Um sie schwelt seit einiger Zeit ein Rechtsstreit zwischen der Studierendenschaft und dem Präsidenten der Universität. Obwohl die Studierendenschaft die Fachschaftsräte aus der Satzung gestrichen hatte, setzte der Präsident mit dem Verweis auf die angeblich zu bewahrende demokratische Grundordnung innerhalb der Universität die Wahl von Fachschaftsräten durch. Um die Rechtmäßigkeit der Streichung der Fachschaftsräte aus der Satzung ging der Rechtsstreit, der für die Studierendenschaft aufgrund eines Formfehlers in einer anderen Satzung verlorenging.
Die zur Zeit im Amt befindlichen Fachschaftsräte sind in der Regel identisch mit den Fachschaftsinitiativen oder werden von ihnen dominiert. In den Fachschaftsinitiativen bleibt das bisherige Prinzip einer offenen Mitarbeit jenseits von Hierarchisierungen, FunktionärInnen und einer als Demokratie getarnten Bürokratisierung beibehalten. Erkundigt Euch am besten vor Ort, wie es an Eurem Fachbereich aussieht.
Für die Selbstverwaltung der Studierenden wichtiger sind die weiteren rein studentischen Organe.

Die Vollversammlung der Studierenden (Uni-VV)

Die Vollversammung der Studierenden dient oft nur der Information über aktuelle Ereignisse, sie kann aber auch über das Vorgehen der Studierendenschaft entscheiden. In Stichworten:
- Diskussionsforum, auf dem mensch jede Menge über aktuelle Ereignisse an der FU erfährt
- alle Studierenden sind rede-, antrags- und stimmberechtigt
- Beschlüsse haben für StuPa und AStA empfehlenden Charakter

Das Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) wird jährlich mit beträchtlichem Werbeaufwand der verschiedenen zur Wahl antretenden Gruppen und Parteien gewählt. In Kürze:
- wird jährlich gewählt (in der Regel im Januar)
- besteht aus 60 Mitgliedern
- beschließt über den Haushaltsplan und die Höhe der Beiträge zur Studierendenschaft
- wählt den AStA
Die Sitzungsleitung ist über den AStA zu erreichen.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist das Kernstück der studentischen Selbstverwaltung, was aber nicht heißt, daß hier unnahbare Politfreaks sitzen. Die einzelnen, thematisch orientierten Referate, stehen allen Interessierten offen:
- besteht aus zwölf Referaten
- ist dem Studierendenparlament und der studentischen Vollversammlung rechschaftspflichtig
- hat Rede- und Antragsrecht in allen universitären Gremien
- beruft die Vollversammlung ein
- hält Kontakt zu Inis und zur FaKo (=Fachschafts(ini)-Koordination)

Alle Fragen der studentischen Selbstverwaltung werden in der Satzung der Studierendenschaft geregelt. Für die augenblicklich Zusammensetzung, die Arbeitsschwerpunkte und die Beratungsangebote des AStAs.

Weitere Informationen?

Alle Gremien sind über die Fachbereiche, Institute oder die zentrale Universitätsverwaltung bzw. das Präsidialamt zu erreichen. Die meisten GremienvertreterInnen freuen sich, wenn mensch auf sie zugeht und ihnen Fragen zu ihrer Arbeit und Politik stellt. Die studentischen VertreterInnen sind über die Fachbereiche oder den AStA zu erreichen.
Die Struktur der akademischen Selbstverwaltung ist durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) geregelt. Die studentische Selbstverwaltung ist in der Satzung der Studierendenschaft geregelt.

Fazit - beschränke Möglichkeiten

Die Möglichkeiten zur Mitbestimmung sind unter anderem aufgrund der Mehrheitsverhältnisse faktisch nicht vorhanden. "Die da oben" machen, was sie wollen. Je geringer das politische Engagement der Studierendenschaft ist, desto leichter haben es die kürzungsgeilen PolitikerInnen in und außerhalb der Uni, mittels "strukturierender Maßnahmen" unsere Studienbedingungen weiter zu verschärfen.
Daher nehmt Eure Rechte wahr, wo Ihr sie trefft!

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