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Die akademische Selbstverwaltung Die Gruppenuniversität als Grundlage der akademischen Selbstverwaltung
Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden die Angehörigen der Universität in vier Statusgruppen unterschieden. Es sind:
Mit der akademischen Selbstverwaltung regelt die Universität selbständig ihre Aufgaben.
Sie wird dabei von dem/der WissenschaftssenatorIn teilweise beaufsichtigt.
Es gibt verwirrend viele Gremien, über die in der Regel mit ihren Abkürzungen gesprochen wird.
Sie sind teilweise auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet und haben daher unterschiedliche Befugnisse.
Manche stehen als Ausschüsse den Gremien, die allein Beschlußkompetenz haben, zur Seite.
Der Institutsrat
Fachbereichsrat (FBR) Die FSI-Geschichte wird zur Zeit von und im Fachbereichsrat vertreten. Fachbereichsräte haben in der Regel eine große Anzahl an beratenden Kommissionen, in denen Studierenden unterschiedliche Mitspracherechte haben. Eine der wichtigsten für studentische Mitsprache ist die Ausbildungskommission. Die Ausbildungskommission
In der Ausbildungskommission haben Studierenden gleiches Gewicht gegenüber den Lehrenden, denn sie
Leider hat die Ausbildungskommission nur das Recht dem Fachbereichsrat Vorschläge zu erteilen,
so daß letztlich die ProfessorInnenmehrheit zum Tragen kommt. Dennoch ist hier sinnvolle Arbeit möglich. An jedem Fachbereich gibt es eine Frauenbeauftragte, die auf die Erhaltung bzw. Einforderung der Chancengleichheit für Frauen achtet. Sie werden alle zwei Jahre von allen weiblichen Mitgliedern eines Fachbereichs gewählt. Hier gibt es keine Statusunterschiede, so daß auch eine Studentin Frauenbeauftragte werden kann. Die zentralen Organe der Universität
Auf der zentralen Ebene der Universität gibt es drei weitere Gremien:
das Kuratorium, den Akademischen Senat und das Konzil bzw. den erweiterten Akademischen Senat.
Daneben tritt eine Anzahl an ausführenden Organen: PräsidentIn und VizepräsidentInnen sowie KanzlerIn,
die alle im Präsidialamt residieren. Obwohl sie eigentlich die ausführenden Organe des in den
Gremien formulierten Willens sind, haben sie viel Gestaltungsspielraum und tendieren dazu,
immer mehr Aufgaben an sich zu ziehen. Außerdem ist die Herstellung eines einheitlichen Willens
in den Gremien eine mühselige Angelegenheit, die von vielen ausgenutzt wird, so daß wenig Konkretes zustande kommt.
Der erweiterte akademische Senat wird alle zwei Jahre gewählt und gilt als das Parlament der Universität.
Die Stimmverteilung ist 31/10/10/10. Seine Aufgaben: Aufgrund der Erprobungsregelung wurde das Konzil bei Beibehaltung seiner Kompetenzen und seiner Stimmverteilung in den sogenannten erweiterten akademischen Senat umgewandelt. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Akademischen Senats und weiterer Mitglieder zusammen, die entsprechend den Wahlergebnissen der im akademischen Senat vertretenen Listen entsendet werden. Der Akademische Senat (AS)
Der Akademische Senat ist das aufgaben- und arbeitsreichste Gremium der Universität.
Er wird alle zwei Jahre gewählt und ist nach dem Schlüssel 13:4:4:4 zusammengesetzt.
Er hat wie die das Konzil bzw. der erweiterte akademische Senat vor allem parlamentarische Funktionen: Mit der Erprobungsregelung sind die Kompetenzen des akademischen Senats geringfügig zugunsten der Universitätsleitung beschnitten worden. Die wichtigsten ständigen Kommissionen des Akademischen SenatsKommission für Entwicklungsplanung (EPK) Die Kommission für Entwicklungsplanung (EPK) macht Vorschläge zur zukünftigen Struktur der Universität. Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).Die Ausbildungskommission auf Universitätsebene stellt die Kommission für Lehre und Studium (LSK) dar. Sie befaßt sich mit Verbesserungen von Lehre und Studium, durch Einrichtung von Modellprojekten zur Studienberatung oder der Überarbeitung von Studienordnungen. In ihr stellen die Studierenden die Hälfte aller Mitglieder und zur Zeit auch den Vorsitzenden. Mit der Organisation der zahlreichen Bibliotheken der FU befaßt sich die Kommission für das Bibliothekswesen (BIK).Mit Einführung der Erprobungsregelung muß erst neu über die Einrichtung der Kommissionen im Akademischen Senat entschieden werden. Außerdem ist es jetzt grundsätzlich möglich, einen Haushaltsausschuß einzurichten. Das Kuratorium
Das Kuratorium stellt ein Art Bindeglied zwischen der Welt da draußen, also der Gesellschaft
oder dem Staat, und der Universität dar. Daher gehören ihm neben universitären Mitgliedern VertreterInnen
der Berliner Regierung und des Parlamentes sowie VertreterInnen gesellschaftlicher Interessengruppen an. Es sind im einzelnen: - Verabschiedung des Haushaltsplanes - Festlegung der Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung - Zweckbestimmung von Stellen - Errichtung, Veränderung und Aushebung von Fachbereichen oder Instituten - Einrichtung von Kommissionen
Wie der Akademische Senat hat auch das Kuratorium eine Reihe von ständigen Kommissionen,
die dem Kuratorium zuarbeiten sollen. Oft werden - wie in der Hauptkommission -
in ihnen aber auch schon wichtige Fragen vorentschieden.
Die Kommissionen sind: Das Kuratorium ist eigentlich die oberste Dienstbehörde der Universität und kümmerst sich daher beispielsweise um die Einstellung der höheren Beamten. Die Kompetenz des Kuratoriums wurde durch die Einrichtung der Gemeinsamen Finanzkommission der Universitäten im Haushaltsstrukturgesetz 1996 (HStrG) beschnitten. Die Gemeinsame Finanzkommission soll die Universitäten zwingen, die Einsparvorgaben des Senats selbst umzusetzen. Für den Berliner Senat stellt es sich in der Öffentlichkeit nämlich besser dar, wenn die Unis sich untereinander zerfleischen. Bisher mußte diese Kommission kaum tätig werden, da die Universitäten in Berlin alle Sparauflagen selbst und gewissenhaft umsetzten. Die Kommission kann aber über Strukturveränderungen entscheiden. Sie setzt sich zusammen aus sechs SenatorInnen (Finanzen, Bildung, Inneres, Gesundheit, Justiz und Bau) und drei Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Von seiten der Hochschulen werden jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Kuratorien und je einE VizepräsidentIn entsandt. Das Stimmenverhältnis von Staat zu Hochschule ist also neun zu neun. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Senat, also die Staatsseite. Das Kuratorium in der Erprobungsregelung
Während der Dauer der Erprobungsregelung gibt es zwar ein gewähltes Kuratorium in der oben ausgeführten Zusammensetzung,
aber seine Tätigkeit ruht.
Stattdessen gibt es ein Kuratorium, das in etwa die gleichen Kompetenzen hat, und wie folgt zusammengesetzt ist: Zur gewälten Leitung und Verwaltungsspitze der Universität ihnen gehören der/die PräsidentIn und die VizepräsidentInnen. Es sind in der Regel ProfessorInnen, was aber nicht so sein muß. Der/die wichtigste Verwaltungsbeamte ist der/die KanzlerIn. Er/sie wird gewählt. Der PräsidentDieter Lenzen hat das Hausrecht inne, ist also der Obermotz. Der/die PräsidentIn wird alle vier Jahre auf Vorschlag des Akademischen Senats vom Konzil gewählt. Intern wird die schöne Abkürzung P für den/die Präsidenten/in verwandt. Der/die erste VizepräsidentInDiesen Posten hat zur Zeit inne. Er führt in dieser Eigenschaften die Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit ProfessorInnen und kümmert sich vor allem - da selbst Mediziner - um die Fachbereiche der Medizin an der FU. Er vertritt als VP1 P. Die drei weiteren VizepräsidentInnen
Als Erfolg muß in dieser Universität schon gewertet werden, daß es neuerdings zwei Frauen in diesen Ämtern gibt.
Zweiter Vizepräsident (VP2) ist aber Er ist zuständig für verschiedene geistes- und sozialwissenschaftliche
Fächer und die Zentralinstitute. Außerdem obliegt ihm die Betreuung der Studierendenschaft.
Dritte Vizepräsidentin (VP3) ist Ihre Zuständigkeit liegt bei den weiteren Geisteswissenschaften,
den Erziehungswissenschaften, Sport und Psychologie sowie verschiedenen Zentraleinrichtungen. Sie befaßt sich außerdem mit
Fragen von Lehre und Studium und Fragen der Frauenförderung. Die vierte Vizepräsidentin (VP4) ist
Sie ist für den naturwissenschaftlichen und technischen Bereich sowie Fragen der Forschungsförderung zuständig. der Kanzler der Univerisität, Dieser Posten der leitenden Verwaltung wird nur alle zehn Jahre auf Vorschlag des Kuratorium vom Senat von Berlin besetzt. PA - LeiterIn des PräsidialamtesDie Leitung des Präsidialamtes und die Koordinierung der Leitungsverwaltung hat zur Zeit Peter Lange inne. |