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Die akademische Selbstverwaltung
Die Gruppenuniversität als Grundlage der akademischen Selbstverwaltung



Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden die Angehörigen der Universität in vier Statusgruppen unterschieden. Es sind:
- ProfessorInnen
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen (WiMis)
- Sonstige MitarbeiterInnen (SoMis)
- StudententInnen
Das System läßt sich am besten mit den feudalen Ständen vergleichen. Die ProfessorInnen stellen zwar die zahlenmäßig kleinste Gruppe, haben aber in allen Gremien innerhalb der Universität die Mehrheit gegenüber der Gesamtheit der Mitglieder aus allen Gruppen. Dies ist im Hochschulrahmengesetz so festgelegt und vom Bundesverfassungsgericht 1973 sogar bestätigt worden. Hinzu kommt, daß die Vielfalt der Gremien reichlich verwirrend ist. Die Studierenden haben zwar Mitspracherechte, aber wenig Einfluß.

Mit der akademischen Selbstverwaltung regelt die Universität selbständig ihre Aufgaben. Sie wird dabei von dem/der WissenschaftssenatorIn teilweise beaufsichtigt.
Die Stimmverteilung in den universitären Gremien ist grundsätzlich so gestaltet, daß die Statusgruppe der ProfessorInnen durch die VertreterInnen der übrigen drei Gruppen nicht überstimmt werden kann. Das Verhältnis ist also immer Stimmenzahl der ProfessorInnen = Stimmenzahl aller übrigen Gruppierungen + einer Stimme (1+1+1 zu 3 + 1).
Nachdem 1968 die Viertelparität (gleiche Stimmenverteilung für alle Statusgruppen) an der FU errungen wurde, sahen einige ProfessorInnen den Untergang des Abendlandes gekommen. Ihrem maßgeblichen Einfluß ist es zu verdanken, daß das auch damals zum großen Teil aus Professoren zusammengesetzte Bundesverfassungsgericht 1973 ein folgenschweres Urteil fällte, das die ProfessorInnenmehrheit in den universitären Gremien sichert. Die studentische Gremienarbeit ist daher ein fast hoffnungsloses Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht sah die ProfessorInnen als die alleinigen Garanten für "die Freiheit von Forschung und Lehre" nach Artikel 5 des Grundgesetzes (die Formulierung beruht übrigens auf einer heute nicht mehr gebräuchlichen Form des Genitivs).
Natürlich - so sollte mensch denken - können auch ProfessorInnen vernünftige Wesen sein, die durchaus kluge Sachen zustande bringen, aber die real existierenden "demokratischen" Verhältnisse, sehen so aus: nur selten wird einE ProfessorIn gegen seine/ihre KollegInnen abstimmen, sofern das ständische Interesse der ProfessorInnen betroffen ist.
Für so manchen stellen sich die Gremien denn auch als undurchsichtiger Sumpf verschiedener professoraler Interessen dar. Die ProfessorInnenschaft gliedert sich in verschiedene mehr oder weniger politische Gruppierungen, um deren Ausgewogenheit ständig alle sehr bemüht erscheinen. Ein gemeinsames universitäres Interesse zu formulieren, fällt schon dieser Gruppe allein sehr schwer.
In allen Gremien sind aber Studierenden, die durch Wahl in ihrer eigenen Gruppe bestimmt werden, vertreten. Ihre Herangehensweisen sind durchaus unterschiedlich: manche glauben, durch "konstruktive" Vorschläge, die Universität voranzubringen, andere bemühen sich einfach nur darum, aufzupassen, daß nicht zuviel Mist passiert.

Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung

Es gibt verwirrend viele Gremien, über die in der Regel mit ihren Abkürzungen gesprochen wird. Sie sind teilweise auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet und haben daher unterschiedliche Befugnisse. Manche stehen als Ausschüsse den Gremien, die allein Beschlußkompetenz haben, zur Seite.
Die Freie Universität (FU) gliedert sich zunächst in Fachbereiche (FB). Manche größere Fachbereiche haben als Unterabteilungen noch Wissenschaftliche Einrichtungen (WE) und Institute. Daneben gibt es an der FU noch Zentralinstitute und Zentraleinrichtungen (ZE). Institute und Fachbereiche haben eigene Räte.
Diese Gremien werden in der Regel alle zwei Jahre im Januar gewählt.

Der Institutsrat
- Stimmverteilung: 4:1:1:1
- entscheidet über alle Angelegenheiten der Wissenschaftlichen Einrichtung oder des Instituts
- verteilt Stellen und Mittel für nichtplanmäßige Dienstkräfte (z. B. Lehraufträge)

Fachbereichsrat (FBR)
- Stimmverteilung: 7:2:2:2; in größeren Fachbereichen (z. B. Geschichts- und Kulturwissenschaften): 10:3:3:3
- wählt aus dem Kreis der ProfessorInnen den/die DekanIn und weitere Mitglieder des Dekanats
- erläßt die Satzung des Fachbereichs
- verabschiedet Prüfungs- und Studienordnungen
- verteilt Mittel und Stellen
- setzt Kommissionen ein (z. B. Ausbildungs- oder Berufungskommission)

Die FSI-Geschichte wird zur Zeit von und im Fachbereichsrat vertreten.

Fachbereichsräte haben in der Regel eine große Anzahl an beratenden Kommissionen, in denen Studierenden unterschiedliche Mitspracherechte haben. Eine der wichtigsten für studentische Mitsprache ist die Ausbildungskommission.

Die Ausbildungskommission

In der Ausbildungskommission haben Studierenden gleiches Gewicht gegenüber den Lehrenden, denn sie
- ist je zur Hälfte mit Lehrenden und Studierenden besetzt (Ausnahme!)
- wählt VorsitzendEn aus den eigenen Reihen (kann also auch einE StudentIn sein!)
- wird vom Fachbereichsrat eingesetzt
- macht Vorschläge zur Verbesserung von Lehre und Studium

Leider hat die Ausbildungskommission nur das Recht dem Fachbereichsrat Vorschläge zu erteilen, so daß letztlich die ProfessorInnenmehrheit zum Tragen kommt. Dennoch ist hier sinnvolle Arbeit möglich.
Instituts- und Fachbereichsräte werden alle zwei Jahre gewählt. Anschließend werden alle Kommissionen ebenfalls für zwei Jahre durch den Instituts- oder Fachbereichsrat eingesetzt. Die studentischen Mitglieder der Kommissionen müssen nach einem Jahr bestätigt werden.
Die Namen Eurer studentischen VertreterInnen könnt Ihr dem (kommentierten) Vorlesungsverzeichnis entnehmen oder in der Fachbereichs- oder Institutsverwaltung erfragen.

Frauenbeauftragte

An jedem Fachbereich gibt es eine Frauenbeauftragte, die auf die Erhaltung bzw. Einforderung der Chancengleichheit für Frauen achtet. Sie werden alle zwei Jahre von allen weiblichen Mitgliedern eines Fachbereichs gewählt. Hier gibt es keine Statusunterschiede, so daß auch eine Studentin Frauenbeauftragte werden kann.

Die zentralen Organe der Universität

Auf der zentralen Ebene der Universität gibt es drei weitere Gremien: das Kuratorium, den Akademischen Senat und das Konzil bzw. den erweiterten Akademischen Senat. Daneben tritt eine Anzahl an ausführenden Organen: PräsidentIn und VizepräsidentInnen sowie KanzlerIn, die alle im Präsidialamt residieren. Obwohl sie eigentlich die ausführenden Organe des in den Gremien formulierten Willens sind, haben sie viel Gestaltungsspielraum und tendieren dazu, immer mehr Aufgaben an sich zu ziehen. Außerdem ist die Herstellung eines einheitlichen Willens in den Gremien eine mühselige Angelegenheit, die von vielen ausgenutzt wird, so daß wenig Konkretes zustande kommt.
Diese Gremien werden in der Regel alle zwei Jahre im Januar gewählt.
Aufgrund der Einfügung einer sogenannten "Erprobungsklausel" in das Berliner Hochschulgesetz, werden zur Zeit vom eigentlichen Text des Hochschulgesetzes abweichende Modelle der Leitungs- und Gremienstrukturen erprobt. Die von den Gremien der FU selbst erarbeiteten Erprobungsregelungen gelten seit dem 1. 1. 1999 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren.

Der erweiterte akademische Senat

Der erweiterte akademische Senat wird alle zwei Jahre gewählt und gilt als das Parlament der Universität. Die Stimmverteilung ist 31/10/10/10. Seine Aufgaben:
- wählt den/die PräsidentIn und die vier VizepräsidentInnen auf Vorschlag des Akademischen Senats
- beschließt die Grundordnung der Universität
- erörtert den Rechenschaftsbericht des/der PräsidentIn
- nimmt zu Angelegenheiten Stellung, die die Universität als Ganzes betreffen

Aufgrund der Erprobungsregelung wurde das Konzil bei Beibehaltung seiner Kompetenzen und seiner Stimmverteilung in den sogenannten erweiterten akademischen Senat umgewandelt. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Akademischen Senats und weiterer Mitglieder zusammen, die entsprechend den Wahlergebnissen der im akademischen Senat vertretenen Listen entsendet werden.

Der Akademische Senat (AS)

Der Akademische Senat ist das aufgaben- und arbeitsreichste Gremium der Universität. Er wird alle zwei Jahre gewählt und ist nach dem Schlüssel 13:4:4:4 zusammengesetzt. Er hat wie die das Konzil bzw. der erweiterte akademische Senat vor allem parlamentarische Funktionen:
- nimmt Stellung zum Entwurf des Haushaltsplanes
- setzt die Zulassungszahlen fest (entscheidet über universitätseigenen NC)
- macht Vorschläge zur Wahl des/der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen
- ist zuständig für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- mach Vorschläge zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen oder Instituten
- faßt Beschlüsse über Hochschulentwicklungspläne und befaßt sich mit Ausstattungsfragen
- schlägt Zweckbestimmungen von Stellen für ProfessorInnen vor und nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen
- stellt Grundsätze für Lehre, Studium und Prüfungen auf
- nimmt Stellung zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche
- Entscheidungen grundsätzlicher Art zur Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- befaßt sich mit Anträgen zu Sonderforschungsbereichen
- beschließt Frauenförderrichtlinien und Frauenförderpläne
- richtet Kommissionen ein, die ihm zuarbeiten

Mit der Erprobungsregelung sind die Kompetenzen des akademischen Senats geringfügig zugunsten der Universitätsleitung beschnitten worden.

Die wichtigsten ständigen Kommissionen des Akademischen Senats
Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)

Die Kommission für Entwicklungsplanung (EPK) macht Vorschläge zur zukünftigen Struktur der Universität.

Kommission für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).

Die Ausbildungskommission auf Universitätsebene stellt die Kommission für Lehre und Studium (LSK) dar. Sie befaßt sich mit Verbesserungen von Lehre und Studium, durch Einrichtung von Modellprojekten zur Studienberatung oder der Überarbeitung von Studienordnungen. In ihr stellen die Studierenden die Hälfte aller Mitglieder und zur Zeit auch den Vorsitzenden.

Mit der Organisation der zahlreichen Bibliotheken der FU befaßt sich die Kommission für das Bibliothekswesen (BIK).

Mit Einführung der Erprobungsregelung muß erst neu über die Einrichtung der Kommissionen im Akademischen Senat entschieden werden. Außerdem ist es jetzt grundsätzlich möglich, einen Haushaltsausschuß einzurichten.

Das Kuratorium

Das Kuratorium stellt ein Art Bindeglied zwischen der Welt da draußen, also der Gesellschaft oder dem Staat, und der Universität dar. Daher gehören ihm neben universitären Mitgliedern VertreterInnen der Berliner Regierung und des Parlamentes sowie VertreterInnen gesellschaftlicher Interessengruppen an. Es sind im einzelnen:
- der Senator/die Senatorin für Wissenschaft und Forschung
- der Senator/die Senatorin für Inneres
- die Senatorin/der Senator für Finanzen
- die Senatorin/der Senator für Gesundheit
- Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA) der CDU
- MdA der SPD
- MdA der PDS
- MdA von Bündnis 90/Grüne
- zwei VertreterInnen der Berliner ArbeitgeberInnenverbände
- zwei VertreterInnen der Berliner Gewerkschaften
- eine Vertreterin für Interessen von Frauen
- einE VertreterIn für Umweltbelange
- zwei VertreterInnen der ProfessorInnen
- zwei VertreterInnen der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen
- zwei VertreterInnen der Studierendenschaft

Die Zusammenarbeit zwischen Universität und Staat führt zu folgenden Aufgaben:
- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Festlegung der Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung
- Zweckbestimmung von Stellen
- Errichtung, Veränderung und Aushebung von Fachbereichen oder Instituten
- Einrichtung von Kommissionen

Wie der Akademische Senat hat auch das Kuratorium eine Reihe von ständigen Kommissionen, die dem Kuratorium zuarbeiten sollen. Oft werden - wie in der Hauptkommission - in ihnen aber auch schon wichtige Fragen vorentschieden. Die Kommissionen sind:
- Personalkommission
- Finanz- und Wirtschaftskommission für die Universitätsklinika
- Hauptkommission (studentischer Vertreter: )
- Gemeinsame Finanzkommission der Berliner Universitäten, in die das Kuratorium zwei Mitglieder entsendet

Kompetenzbeschneidung des Kuratoriums

Das Kuratorium ist eigentlich die oberste Dienstbehörde der Universität und kümmerst sich daher beispielsweise um die Einstellung der höheren Beamten. Die Kompetenz des Kuratoriums wurde durch die Einrichtung der Gemeinsamen Finanzkommission der Universitäten im Haushaltsstrukturgesetz 1996 (HStrG) beschnitten. Die Gemeinsame Finanzkommission soll die Universitäten zwingen, die Einsparvorgaben des Senats selbst umzusetzen. Für den Berliner Senat stellt es sich in der Öffentlichkeit nämlich besser dar, wenn die Unis sich untereinander zerfleischen. Bisher mußte diese Kommission kaum tätig werden, da die Universitäten in Berlin alle Sparauflagen selbst und gewissenhaft umsetzten. Die Kommission kann aber über Strukturveränderungen entscheiden. Sie setzt sich zusammen aus sechs SenatorInnen (Finanzen, Bildung, Inneres, Gesundheit, Justiz und Bau) und drei Mitgliedern des Abgeordnetenhauses. Von seiten der Hochschulen werden jeweils zwei stimmberechtigte Mitglieder der Kuratorien und je einE VizepräsidentIn entsandt. Das Stimmenverhältnis von Staat zu Hochschule ist also neun zu neun. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Senat, also die Staatsseite.

Das Kuratorium in der Erprobungsregelung

Während der Dauer der Erprobungsregelung gibt es zwar ein gewähltes Kuratorium in der oben ausgeführten Zusammensetzung, aber seine Tätigkeit ruht. Stattdessen gibt es ein Kuratorium, das in etwa die gleichen Kompetenzen hat, und wie folgt zusammengesetzt ist:
- je ein/E VertreterIn der jeweiligen Statusgruppen, gewählt durch die Mitglieder der jeweiligen Statusgruppen im Akademischen Senat
- fünf auswärtige, von der Leitung der Universität im Einvernehmen mit dem Akademischen Senat berufene Mitglieder
- der Senetor/die Senatorin für Wissenschaft und Forschung.

Die ausführenden Organe

Zur gewälten Leitung und Verwaltungsspitze der Universität ihnen gehören der/die PräsidentIn und die VizepräsidentInnen. Es sind in der Regel ProfessorInnen, was aber nicht so sein muß. Der/die wichtigste Verwaltungsbeamte ist der/die KanzlerIn. Er/sie wird gewählt.

Der Präsident

Dieter Lenzen hat das Hausrecht inne, ist also der Obermotz. Der/die PräsidentIn wird alle vier Jahre auf Vorschlag des Akademischen Senats vom Konzil gewählt. Intern wird die schöne Abkürzung P für den/die Präsidenten/in verwandt.

Der/die erste VizepräsidentIn

Diesen Posten hat zur Zeit inne. Er führt in dieser Eigenschaften die Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit ProfessorInnen und kümmert sich vor allem - da selbst Mediziner - um die Fachbereiche der Medizin an der FU. Er vertritt als VP1 P.

Die drei weiteren VizepräsidentInnen

Als Erfolg muß in dieser Universität schon gewertet werden, daß es neuerdings zwei Frauen in diesen Ämtern gibt. Zweiter Vizepräsident (VP2) ist aber Er ist zuständig für verschiedene geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer und die Zentralinstitute. Außerdem obliegt ihm die Betreuung der Studierendenschaft. Dritte Vizepräsidentin (VP3) ist Ihre Zuständigkeit liegt bei den weiteren Geisteswissenschaften, den Erziehungswissenschaften, Sport und Psychologie sowie verschiedenen Zentraleinrichtungen. Sie befaßt sich außerdem mit Fragen von Lehre und Studium und Fragen der Frauenförderung. Die vierte Vizepräsidentin (VP4) ist Sie ist für den naturwissenschaftlichen und technischen Bereich sowie Fragen der Forschungsförderung zuständig.
Die VizepräsidentInnen werden alle zwei Jahre vom Konzil (in der Erprobungsphase vom erweiterten akademischen Senat) gewählt. Im Mai werden sie erneut gewählt.

Der Kanzler

der Kanzler der Univerisität, Dieser Posten der leitenden Verwaltung wird nur alle zehn Jahre auf Vorschlag des Kuratorium vom Senat von Berlin besetzt.

PA - LeiterIn des Präsidialamtes

Die Leitung des Präsidialamtes und die Koordinierung der Leitungsverwaltung hat zur Zeit Peter Lange inne.

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